Youngtimer sind Sympathieträger mit hohem Coolnessfaktor.
Wer so einen traumhaften Wagen ohne Rücksicht auf die Elemente das ganze Jahr über bewegen will, muss nach dem richtigen Fahrzeug Ausschau halten. Viele junge Klassiker locken mit tollem Design bei halbwegs zeitgemäßer Technik und passablen Unterhaltskosten. Ob Cabrio, Familien-Van, Sportcoupé oder Limousine: Auf dem Markt gibt es für jeden das richtige Exemplar.
Youngtimer sind bei guter Wartung problemlos alltagstauglich und werden auch noch teilweise als Gebrauchsfahrzeug eingesetzt. Häufig werden sie jedoch in einem Zustand erhalten (oder wieder in einen solchen versetzt), um mit Erreichen von 30 Jahren mit H-Zulassung in den Status als Oldtimer überzugehen. Sie besitzen zum Teil auch schon modernere Technik und eine mit Neuwagen vergleichbare Ausstattung wie eine Klimaanlage, Katalysatoren, elektrisch zu bedienende Funktionen wie elektrische Fensterheber, ein Antiblockiersystem oder Airbags.
Besonders beliebt sind Sportwagen oder Oberklasse-Fahrzeuge aus den späteren 1980er-Jahren, mitunter auch seltene Coupés und Cabrioletversionen von bekannten Großserienfahrzeugen. Gründe dafür sind der einst hohe Anschaffungspreis und die sicherheitstechnische Ausstattung mit ABS, Airbag und Servolenkung sowie die opulentere Ausstattung und größere Motorisierung. Vorteile wie ein großer Kofferraum oder ein sparsamer Motor, die für kleinere Wagen sprechen, spielen eine geringere Rolle, so dass automobile Meilensteine wie der VW Golf selten von Liebhabern als Youngtimer gepflegt werden. Extrem seltene Fahrzeuge können schon an der Schwelle von zehn Jahren als gefragte Youngtimer gesehen werden. Beispielsweise der Mercedes R 107, der bereits wenige Jahre nach Produktionseinstellung von Liebhabern gesucht wurde, oder der Ford Streeka, welches in geringen Stückzahlenbei einer Karosseriemanufaktur in Handarbeit entstand.
In Deutschland galt ein Pkw mit einem Alter von 20 bis 30 Jahren gemäß 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO als Youngtimer. Diese Regelung war bis zum 28. Februar 2007 gültig, heute enthält die StVZO lediglich noch eine Regelung, ab wann Fahrzeuge als Oldtimer eingestuft werden, was diese Fahrzeuge zur Zulassung mit einem Oldtimerkennzeichen bzw. einem Roten Kennzeichen für Oldtimer berechtigt. Der Youngtimer ist seither im deutschen Recht nicht mehr definiert.
Gerne stelle ich meinen Sachverstand und langjährige Kontakte zur Verfügung um Ihren Traumwagen zu finden.
Ihr
Marian Mikolas
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